Artenschutz von Weichtieren
Neben den gesetzlichen Grundlagen sind für den Schutz von Weichtieren und ihren Lebensräumen natürlich auch ethische Fragen bedeutsam. Zur Selbstverpflichtung der Mitglieder der Deutschen Malakozoologischen Gesellschaft können Sie auf der DMG-homepage den Ehrenkodex nachlesen.
Offizielle Gesamtlisten der geschützten Pflanzen und Tiere unter www.wisia.de
Informationen zum Artenschutz für Weichtiere nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht
(Diese Liste ist eine Kopie aus www.hausdernatur.de für MollBase)
(Stand: Änderungen bis Jan. 2007, letzte Seitenbearbeitung 3.2010)
Artenschutzrecht bezieht sich auf lebende oder tote Tiere oder Pflanzen bzw. ohne weiteres erkennbare Teile von oder Produkte aus Tieren oder Pflanzen; also auch auf leere Schnecken- oder Muschelgehäuse, egal ob lebend gesammelt oder als leere Gehäuse gefunden, und sogar auf kleine, z.B. zu Schmuck verarbeitete Bruchstücke von Schalen.
Die Malakozoologie (Weichtierforschung) ist eine Wissenschaft, die seit altersher einen wichtigen Teil ihres Wissens der Arbeit von Hobbysammlern aus aller Welt verdankt. Die Freizeitbeschäftigung des Molluskensammelns ist weit verbreitet. War es noch im vorigen Jahrhundert eine elitäre Leidenschaft der Oberschicht, so erfreuen sich in diesen Tagen mehr und mehr Menschen an der Schönheit und Faszination der Conchylien.
Weiterlesen: Richtlinien für Sammler von Muscheln und Schnecken